Schuleinschreibung zur Aufnahme in die
VS LENZING
für das Schuljahr 2021/22
I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem
01.09.2014 und dem 01.09.2015 geboren sind, werden am
1. September 2021 schulpflichtig.
II. Schülereinschreibung
An der Volksschule Lenzing findet die Schülereinschreibung am Mi, 18.11.2020
zwischen 08.00 Uhr und 12.00
Uhr statt (Direktion).
Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen:
a) Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass
b) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
c) bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
d) Impfnachweise und
e) Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin
f) Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
g) Das „Übergabeblatt Sprachentwicklung“ wird Ihnen vom Kindergarten nach der letzten Sprachstandsfeststellung spätestens im Juli
übergeben. Sie werden gebeten, diese Unterlage ab diesem Zeitpunkt in der Schule nachzureichen.
h) Bitte das Blatt "Anmeldung meines Kindes"
und die Einverständniserklärung ausgefüllt mitbringen.
Hinweise:
Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§
15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:
· Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).
· Es besteht kein Anspruch mehr auf Stützkraftstunden.
· Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.
III. Pädagogische Schülereinschreibung
Zur pädagogischen Schülereinschreibung werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind
im Laufe des Sommersemesters (Anfang März) vorgeladen.
Die päd. Schuleinschreibung findet am Mi, 10.03.21 ab 13 Uhr in der VS Lenzing statt!
IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern
oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind
besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Die unter II. und III. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
Verlautbart durch die Schulleitung
Dir. Dipl.-Päd. Mario Maier, BEd
VS Lenzing
Thal 15
4860 Lenzing
Tel: 07672/92986
E-Mail: s417191@schule-ooe.at
Homepage: www.vs-lenzing.at